Allgemeine Geschäftsbedingungen „Bayes Cocktailservice & Catering“

1. Geltungsbereich
Für„ Bayes Cocktailservice “ gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mit dem Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen am 01.01.2015 verlieren alle anderen vorherigen Ihre Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss
Nach der unverbindlichen Erstellung eines Angebotes durch „Bayes Cockatilservice“ für den Kunden, wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.„Bayes Cockatilservice“ sendet dem Kunden einen auf die Veranstaltung abgestimmten Vertrag zu. Diese Auftragserteilung durch den Kunden muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Auftragserteilung kann entweder  a)  per Post  oder b) per E-Mail erfolgen. Der Kunde erhält nach Abschluss des Vertrages eine Auftragsbestätigung.
Die Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich und kann gegebenenfalls, sollte keine Bezahlung der Dienstleistung erfolgen, gerichtlich verwendet werden, um das Entgelt einzufordern.
Der Kunde erklärt sich mit der verbindlichen Auftragserteilung automatisch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Eine Stornierung des Auftrags ist zwar möglich, jedoch müssen die Stornogebühren (siehe 6.) von „Bayes Cocktailservice“ beachtet werden.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und vor allem schriftlichen Bestätigung durch „Bayes Cocktailservice“.

4. Preise
Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrags. Alle Preise von „Bayes Cocktailservice“  gelten  zzgl. MwSt.

5. Zahlungsbedingungen
20% des im Dienstleistungsvertrag geregelten Gesamtpreises müssen durch den Kunden, 14 Tage nach Abschluss des Vertrages durch eine Vorauszahlung beglichen werden. Sollte zwischen dem Vertragsabschluss und dem Veranstaltungstermin kein ausreichender Zeitraum vorhanden sein, wird die Vorauszahlung sofort fällig, spätestens aber vor Anfahrt durch „Bayes Cocktailservice“.
Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Der Restbetrag ist sofort nach Rechnungseingang fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist „Bayes Cocktailservice“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%, zu fordern.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von „Bayes Cocktailservice“ anerkannt sind.

6. Stornogebühren
Nach einer verbindlichen Auftragserteilung fallen folgende Stornogebühren an:
a) bis 2 Monate vor der Veranstaltung =  10% Stornogebühren
b) bis 1 Monat vor der Veranstaltung =    20% Stornogebühren
c) bis 14 Tage vor der Veranstaltung =     30 % des vereinbarten Betrages
d) bis 7 Tage vor der Veranstaltung =     50 % des vereinbarten Betrages
e) ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung = voller vereinbarter Betrag

7. Auf- und Abbau sowie Arbeitszeiten
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen und im Dienstleistungsvertrag festgehalten.
Als Arbeitszeit gilt als vereinbart, die Zeit ab dem ersten Betreten des Veranstaltungsortes, bis zum Verlassen des Veranstaltungsortes. Dies umfasst ebenfalls die Zeiten für Auf- und Abbau, sowie Reinigungen der Geräte und des Equipments. Sollte ein direktes Reinigen im Anschluss der Veranstaltung nicht möglich sein, wird dieses in den  Geschäftsräumen der Firma „Bayes Cocktailservice“ erledigt und gesondert in Rechnung gestellt.

8. Technische Voraussetzungen
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, ein Wasseranschluss sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum) benötigt. Des weiteren muss zugesichert werden, dass eine Parkmöglichkeit in der Nähe der Veranstaltung für „Bayes Cocktailservice“ zur Verfügung steht.

9. Versicherungen
Die von „Bayes Cocktailservice eingebrachten Gegenstände, insbesondere Cocktail-Mixer etc. werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren (Diebstahl, Einbruch, Abhandenkommen, Zerstörung) versichert. Die Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände, Verschmutzungen
Für Beschädigungen oder Verschmutzungen haftet der Mieter. Alle Geräte und Einrichtungen müssen vor Beendigung des Mietverhältnisses gereinigt werden. Nicht gereinigte Geräte werden in den Geschäftsräumen der Firma „Bayes Cocktailservice“  gereinigt und gesondert in Rechnung gestellt. Beschädigungen werden nur durch autorisiertes Fachpersonal oder einer Vertragswerkstatt erledigt. Die Kosten dafür trägt der Mieter. Bei Abhandenkommen der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die vollen Kosten für den Ersatz. Dies gilt auch für den Diebstahl oder Einbruch am Veranstaltungsort.

11.   Gerichtstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf

12.   Salvatorische Klausel
Sollte einer der Punkte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen Punkte und Unterpunkte davon unbetroffen.